Allgemeine Geschäftsbedingungen
§ 1 Allgemeines
Die nachfolgenden Bestimmungen sollen die Rechtsbeziehungen zwischen dem Visagisten/ Stylisten und den jeweiligen Kunden verbindlich regeln, soweit im Einzelfall nicht ausdrücklich abweichende Vereinbarungen getroffen werden.
§ 2 Buchungsmodalitäten
1.) Optionen
a.) Optionen sind terminverbindliche Reservierungen. Eine Option verfällt, wenn nicht
spätestens fünf Werktage (bis 18.00 Uhr) vor Tätigkeitsbeginn oder innerhalb von einem Werktag nach Aufforderung eine Festbuchung erfolgt. Sonntage und Feiertage sind keine Werktage. Es gilt deutsche Zeitrechnung (MEZ bzw. MESZ).
b.) Optionen werden nach Buchungseingang notiert. Handelt es sich nicht um eine erste Option, wird dem Kunden der Rang der Option mitgeteilt. Verfällt eine Option, rücken nachfolgende Optionen in der Rangfolge auf.
2.) Festbuchungen
Festbuchungen sind für beide Seiten verbindlich. Sie sind auf Verlangen des Kunden schriftlich zu bestätigen unter Angabe der wesentlichen Einzelheiten.
3.) Wetterbuchungen
Wetterbedingte Buchungen sind nur am Aufenthaltsort des Visagisten/Stylisten möglich und müssen ausdrücklich als solche bezeichnet werden. Soweit nicht anders vereinbart, handelt es sich hierbei um Schönwetterbuchungen. Liegen die Wetterbedingungen nicht vor oder ist die Wetterlage unklar, kann der Kunde die Buchung bis spätestens eine Stunde vor dem vereinbarten Arbeitsbeginn absagen. Für diesen Fall beträgt das Ausfallhonorar 50 % des vereinbarten Honorars. (+ 1 Zusatztermin)
4) Buchung für Coaching oder Styling im Studio
Terminliche Buchungen im Studio des Visagisten (Seeburgstraße 100, 04103 Leipzig) sind für beide Seiten verbindlich. Sollte der Kunde diesen Termin nicht wahr nehmen können, so muss er den Termin bis spätestens 24 Stunden vorher absagen. Ein Ersatztermin wird dann auf Kulanz zur Verfügung gestellt. Sollte der Termin sehr kurzfristig verschoben werden müssen, behält sich der Visagist vor die Hälfte des vereinbarten Honorars in Rechnung zu stellen und bietet einen Ersatztermin an. Sollte der Termin ohne Absage ausfallen, so wird das komplette Honorar in Rechnung gestellt. Sollte ein Gutschein für den Termin eingelöst werden, so verfällt dieser ersatzlos.
§ 4 Annullierung
1.) Eine Festbuchung kann aus wichtigem Grund annulliert werden. Einen wichtigen Grund zur Annullierung stellen auch Umstände dar, die eine Durchführung der Festbuchung wirtschaftlich unzumutbar machen. Die Annullierung ist unverzüglich mitzuteilen und zu begründen. Nachweise sind auf Anforderung vorzulegen.
2.) Die Annullierung hat so viele Werktage vor Arbeitsbeginn zu erfolgen, wie Arbeits- und Reisetage gebucht worden sind, mindestens jedoch 3 Werktage.
3.) Erfolgt die Annullierung vor 12 Uhr mittags, so ist dieser Tag bei der Berechnung
mitzuzählen. Sonntage und Feiertage sind keine Werktage. Es gilt deutsche Zeitrechnung MEZ bzw. MESZ).
4.) Tages- und Stundenbuchungen sind 24 Stunden vor Arbeitsbeginn zu annullieren.
5.) Erfolgt die Annullierung durch den Visagisten/Stylisten, wird sich der Visagist nach besten Kräften bemühen für den Kunden einen adäquaten Ersatz zu finden.
6.) Erfolgt eine Annullierung nicht rechtzeitig oder ohne wichtigen Grund, ist das vereinbarte Visagisten/Stylistenhonorar zu bezahlen.
§ 5 Arbeitszeit
1.) Bei einer Tagesbuchung beträgt die reine Arbeitszeit 8 Stunden zzgl. 1 Stunde Pause innerhalb der Arbeitszeit, bei einer Halbtagsbuchung 4 Stunden.
2.) Die Arbeitszeit beginnt mit dem Eintreffen des Visagisten/Stylisten am vereinbarten Arbeitsort beim Kunden zur vereinbarten Zeit. Vorbereitungszeit zählt zur Arbeitszeit.
3.) Überstunden werden mit 15 % des vereinbarten Tageshonorars pro angefangene Stunde vergütet. Eine Überschreitung der Arbeitszeit bis zu 30 Minuten wird aus Kulanz nicht berechnet.
4.) Die gemeinsame An- und Abreise von Visagisten/Stylisten und Kunde zwischen Hotel und Arbeitsort (Location) zählt zur Arbeitszeit. An- und Abreise (zusammen) bis zu einer Stunde pro Tag werden aus Kulanz nicht berechnet.
§ 6 Visagisten/Stylistenhonorar
1.) Das Visagisten/Stylistenhonorar wird als Tageshonorar zzgl. anfallender MwSt. vereinbart. Die Höhe des Honorars wird schriftlich im Vorfeld zwischen beiden Parteien vereinbart.
2.) Halbtags- und Stundenbuchungen
Das Visagisten/Stylistenhonorar bei Halbtagsbuchungen beträgt bei am Arbeitsort ansässigen Visagisten/Stylisten mindestens 60 % des Tageshonorars.
Halbtagsbuchungen und Stundenbuchungen bei weiter als einer Autostunde entfernt gelegenen Orten bedürfen immer einer gesonderten Vereinbarung.
§ 7 Reisekosten
1.) Reisetageersatz
Soweit nicht anders vereinbart, wirrd die An- und Abreise des Visagisten/Stylisten zum und vom Arbeitsort vom Kundenvergütet. Eine An- oder Abreise von
– bis zu 4 Stunden wird mit dem Honorar für eine Halbtagsbuchung,
– von mehr als 4 Stunden bis zu 9 Stunden mit dem Tageshonorarsatz und
– von mehr als 9 Stunden nach gesonderter Vereinbarung, mindestens aber mit dem
Tageshonorarsatz, vergütet.
2.) Reisespesen
a.) Bei Einsätzen am Wohnort des Visagisten/ Stylisten werden
Übernachtungs- und Verpflegungskosten nicht erstattet. Taxikosten innerhalb der Stadtgrenzen können nach Absprache mit dem Kunden in Rechnung getsellt werden
b.) Bei gemeinsamen Reisen werden ab Flughafen/Bahnhof des abreisenden Visagisten/ Stylisten die entstandenen Reise- Verpflegungs- und Übernachtungskosten vom Kundengetragen. Die Erstattung erfolgt entweder pauschal nach den steuerlichen Richtsätzen pro Arbeitstag oder gegen Vorlage der Belege.
c.) Ist der Visagist/Stylist für mehrere Kunden am Arbeitsort tätig, so sind die entstandenen Kosten den jeweiligen Arbeitstagen entsprechend aufzuteilen.
d) Bei Anfahrten, die 10km überschreiten, werden 0,60€ pro km dem Kunden in Rechnung gestellt.
§ 8 Zahlungskonditionen
1.) Das Visagisten/Stylistenhonorar einschließlich Ausfallhonorar, Reisetageersatz sind im Komplettbetrag bis spätestens 10 Tage nach Rechnungserhalt in EURO zu überweisen.
2.) Reisespesen werden bis 10 Tage vor Reiseantritt überwiesen. Reisespesen werden in Landeswährung oder in EURO zum Ankaufskurs bezahlt, die übrigen Zahlungen haben in EURO zu erfolgen.
§ 9 Reklamationen, Haftung
1.) Bei Reklamationen hat der Kunde umgehend mitzuteilen und die
Reklamationsgründe darzulegen. Es sind Polaroidfotos zum Nachweis der Reklamation zu erstellen. Sodann ist der Visagist/Stylist ausdrücklich von seiner Arbeitspflicht zu entbinden.
2.) Bei Reklamationen, die vom Kunden nachgewiesen werden, entfällt jegliche Zahlungspflicht für diesen Visagisten/Stylisten ausschließlich Reisekosten. Wird das Styling in beabsichtigter Form genutzt, so gilt dies als Verzicht des Kunden auf jegliche Reklamation.
3.) Bei schuldhafter Verspätung des Visagisten/Stylisten (Verschlafen, verpasstes Flugzeug etc.) hat der Visagist/Stylist entsprechend länger zu arbeiten. Ist dies aufgrund besonderer Umstände nicht oder nur teilweise möglich, so verliert der Visagist/Stylist seinen anteiligen Tageshonoraranspruch auf der Grundlage des Überstundenhonorars. Mehrkosten des Visagisten/Stylisten z.B. Umbuchen wegen verpasstem Flugzeug, hat dieser selbst zu tragen.
4.) Haftungsansprüche richten sich nach den allgemeinen gesetzlichen Bestimmungen. Die Haftung des Visagisten/Stylisten sowie seiner Agentur aus jedwedem Rechtsgrund ist auf das zweifache Gesamthonorar beschränkt, ausgenommen bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.
5.) Der Kunde sorgt am Set / beim Veranstalter für die Stellung eines Styling-Bereichs mit Spiegel und Steckdosen. Bei der Nutzung vom Kunden/Veranstalter gestelltem Equipment verpflichtet sich der Visagist/Stylist zur sorgfältigen Handhabung. Er wird eventuelle Schäden umgehend bekannt machen. Bei Schäden aus unsachgemäßer Handhabung übernimmt der Visagist/Stylist die volle Haftung.
§ 10 Schlussabstimmungen
1.) Zwischen den Parteien dieser Buchungsbedingungen Kunde und Visagist / Stylist, findet deutsches Recht Anwendung. Erfüllungsort für alle Verpflichtungen aus der Buchung ist Leipzig.
2.) Der Kunde verpflichtet sich, Änderungen oder Ergänzungen der Buchungen und Abweichungen von diesen Buchungsbedingungen nur nach vorheriger Absprache mit der Agentur vorzunehmen und es zu unterlassen, Visagisten/Stylisten während der Arbeitstage zu Buchungsänderungen oder Buchungsergänzungen anzuhalten.
3.) Die Gültigkeit der Buchungsbedingungen wird durch die etwaige Ungültigkeit einzelner Bestimmungen nicht berührt. An Stelle einer unwirksamen Bestimmung gilt dasjenige als vereinbart, was dem angestrebten Zweck möglichst nahe kommt. Entsprechendes gilt für die Ausfüllung von Vertragslücken.
4.) Gerichtsstand für Vollkaufleute, juristische Personen des öffentlichen Rechts und Kunden ohne allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland ist Leipzig.